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   OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18   

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https://dejure.org/2018,40350
OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18 (https://dejure.org/2018,40350)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.2018 - 10 PA 356/18 (https://dejure.org/2018,40350)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 2018 - 10 PA 356/18 (https://dejure.org/2018,40350)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - L 5 AS 338/09
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18
    Das hat zur Folge, dass ein späterer Kenntnisstand der Prüfung der Erfolgsaussichten nicht zu Grunde gelegt werden darf (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 19.01.2015 - 4 PA 10/15 -, vom 26.05.2014 - 4 PA 125/14 - und vom 27.04.2010 - 4 PA 117/10 -, juris Leitsatz und Rn. 3; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2009 - L 5 AS 338/09 B -, juris Leitsatz und Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 18).

    In diesem Falle ist es dem Rechtsschutzsuchenden vielmehr durchaus zuzumuten, einen neuen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2009 - L 5 AS 338/09 B -, juris Rn. 2), und bleibt es bei dem oben genannten Grundsatz, dass es hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags ankommt, der im Beschwerdeverfahren seine Rechtfertigung auch darin findet, dass das Beschwerdegericht lediglich die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zu überprüfen hat (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 19 C 06.3163

    AUsländerrecht: Ausweisung, Maßgeblicher Prüfungszeitpunkt für ein PKH-Gesuch,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18
    Das hat zur Folge, dass ein späterer Kenntnisstand der Prüfung der Erfolgsaussichten nicht zu Grunde gelegt werden darf (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 19.01.2015 - 4 PA 10/15 -, vom 26.05.2014 - 4 PA 125/14 - und vom 27.04.2010 - 4 PA 117/10 -, juris Leitsatz und Rn. 3; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2009 - L 5 AS 338/09 B -, juris Leitsatz und Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 18).

    In diesem Falle ist es dem Rechtsschutzsuchenden vielmehr durchaus zuzumuten, einen neuen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2009 - L 5 AS 338/09 B -, juris Rn. 2), und bleibt es bei dem oben genannten Grundsatz, dass es hinsichtlich der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags ankommt, der im Beschwerdeverfahren seine Rechtfertigung auch darin findet, dass das Beschwerdegericht lediglich die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zu überprüfen hat (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 18).

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18
    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags maßgeblich (BVerfG, Beschlüsse vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 und 2 BvR 656/06 -, juris, und vom 04.10.2017 - 2 BvR 496/17 -, juris).
  • BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 496/17

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18
    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags maßgeblich (BVerfG, Beschlüsse vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 und 2 BvR 656/06 -, juris, und vom 04.10.2017 - 2 BvR 496/17 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07

    Zum maßgebenden Zeitpunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Änderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18
    Von diesem Grundsatz ist jedoch eine Ausnahme zu machen, wenn sich nach Antragstellung und Entscheidungsreife die Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Rechtsschutzsuchenden ändert und seine Rechtsverfolgung erst infolge dieser Änderung Erfolg verspricht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2018 - 13 PA 101/18 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4), da es mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar wäre, würde man den Rechtsschutzsuchenden in diesem Fall darauf verweisen, einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.10.2018 - 10 C 17.322 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18
    Von diesem Grundsatz ist jedoch eine Ausnahme zu machen, wenn sich nach Antragstellung und Entscheidungsreife die Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Rechtsschutzsuchenden ändert und seine Rechtsverfolgung erst infolge dieser Änderung Erfolg verspricht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2018 - 13 PA 101/18 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4), da es mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar wäre, würde man den Rechtsschutzsuchenden in diesem Fall darauf verweisen, einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.10.2018 - 10 C 17.322 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 13 PA 101/18

    Anzeigepflicht; Aufenthalt; Aufhebung; außerhalb der Unterkunft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18
    Von diesem Grundsatz ist jedoch eine Ausnahme zu machen, wenn sich nach Antragstellung und Entscheidungsreife die Sach- und Rechtslage zu Gunsten des Rechtsschutzsuchenden ändert und seine Rechtsverfolgung erst infolge dieser Änderung Erfolg verspricht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2018 - 13 PA 101/18 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.09.2007 - OVG 2 M 44.07 -, juris Rn. 4), da es mit dem Sinn der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht vereinbar wäre, würde man den Rechtsschutzsuchenden in diesem Fall darauf verweisen, einen erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.10.2018 - 10 C 17.322 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 4 PA 117/10

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung zum Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 10 PA 356/18
    Das hat zur Folge, dass ein späterer Kenntnisstand der Prüfung der Erfolgsaussichten nicht zu Grunde gelegt werden darf (Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 19.01.2015 - 4 PA 10/15 -, vom 26.05.2014 - 4 PA 125/14 - und vom 27.04.2010 - 4 PA 117/10 -, juris Leitsatz und Rn. 3; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.12.2009 - L 5 AS 338/09 B -, juris Leitsatz und Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.06.2007 - 19 C 06.3163 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 10 PA 204/19

    Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; Leistung zur Teilhabe;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im summarischen Verfahren der Prozesskostenhilfe (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 BvR 474/05 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17.05.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 45) ist dabei der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (Senatsbeschluss vom 21.11.2018 - 10 PA 356/18, juris 1. Leitsatz und Rn. 5, und vom 05.09.2019 - 10 PA 187/19 -, nicht veröffentlicht; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.06.2016 - 10 C 15.1347 -, juris Rn. 13; vgl. dazu auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22.08.2018 - 2 BvR 2647/17 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2019 - 10 PA 350/18

    Bestattung; Bestattungspflicht, vorrangig, primär, subsidiär;

    Denn der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht in dem für deren Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 und 2 BvR 656/06 -, juris, und vom 04.10.2017 - 2 BvR 496/17 -, juris; Senatsbeschluss vom 21.11.2018 - 10 PA 356/18 -, juris 1. Leitsatz und Rn. 5).
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